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Rathaus & OB

Zulassung eines Fahrzeuges nach Standortwechsel (ohne Halterwechsel)

Details
Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau K. Zivkovic 0551 400-2789 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau B. Lackner 0551 400-2147 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau B. Sacher 0551 400-2739 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau D. Bürger 0551 400-2148 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau G. Walkowiak 0551 400-2005 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau R. Huhnold 0551 400-2745 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Besonderheiten:

Kennzeichenschilder kosten bei den ansässigen Schilderprägern etwa 22,00 EUR


An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.

Was muss ich mitbringen?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Kraftfahrzeugschein

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kraftfahrzeugbrief

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstellig)

  • Einzugsermächtigung KFZ-Steuer
  • siehe unten (Formulare)

  • Kennzeichenschilder, wenn noch zugelassen

  • Gültiger HU-Nachweis ("TÜV")

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Schriftliche Vollmacht
    (Erforderlich nur, wenn die Zulassung nicht vom Halter selbst vorgenommen wird. Dazu ist auch ein Personaldokument des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorzulegen)



Welche Gebühren fallen an?
27,80 EUR bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II
36,50 EUR bei Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes
44,50 EUR bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
(für Wunschkennzeichen zuzüglich 10,20 EUR; Reservierung zuzüglich 2,60 EUR)

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?
Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. Region Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

Ansonsten können Sie die benötigten neuen Kennzeichenschilder während der Ummeldung herstellen lassen.
Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Kraftfahrzeugzulassungsstellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.


Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 07.04.2011


Formulare:
KFZ-Steuer - Einzugsermächtigung Details
KFZ-Steuer - Vollmacht mit Einzugsermächtigung Details

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